Kosten

Kosten

 
Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Versorgung in einem stationären Hospiz
kostenfrei. Die Kosten werden zu 95 % anteilig durch die Kranken- und Pflegekassen über-
nommen. Die Pflegekasse übernimmt den dem festgestellten Pflegegrad entsprechenden
Betrag für die stationäre Versorgung und die Krankenkasse trägt den Rest. Die verbleibenden
5 % finanziert das Hospiz aus Spendenmitteln.
So muss der Gast lediglich für den Eigenanteil bei Medikamenten aufkommen
(Rezeptgebühren). Aber auch hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit,
sich von den Zuzahlungen befreien zu lassen. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse
beraten.
Fast alle privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten analog der gesetzlichen Regelung,
d. h. im selben Rahmen wie dies auch die gesetzlichen Krankenkassen tun. Darauf besteht
aber meist kein Rechtsanspruch. Es ist daher sinnvoll, bei der privaten Krankenkasse vor der
Aufnahme genaue Informationen einzuholen.