Kosten
Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Versorgung in einem stationären Hospiz kostenfrei. Die Kosten werden zu 95 % anteilig durch die Kranken- und Pflegekassen übernommen. Die Pflegekasse übernimmt den dem festgestellten Pflegegrad entsprechenden Betrag für die stationäre Versorgung und die Krankenkasse trägt den Rest. Die verbleibenden 5 % finanziert das Hospiz aus Spendenmitteln.
So muss der Gast lediglich für den Eigenanteil bei Medikamenten aufkommen (Rezeptgebühren). Aber auch hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von den Zuzahlungen befreien zu lassen. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten.
Fast alle privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten analog der gesetzlichen Regelung, d. h. im selben Rahmen wie dies auch die gesetzlichen Krankenkassen tun. Darauf besteht aber meist kein Rechtsanspruch. Es ist daher sinnvoll, bei der privaten Krankenkasse vor der Aufnahme genaue Informationen einzuholen.