Nachlässe

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Wer im Todesfall erbt, das regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehe- und eingetragene Lebenspartner – oder den Staat.

Nur ein Testament oder Erbvertrag setzt diese Regelung außer Kraft und ermöglicht individuelle Gestaltungsfreiheit. Wenn Sie also beabsichtigen, das Elisabeth-Hospiz mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu bedenken, müssen Sie dies mit einem Testament regeln oder einen Erbvertrag aufsetzen lassen.

Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt oder Notar beraten.